Tagesordnung:

 

1. Begrüßung

2. Behandlung und Abstimmung von Anträgen zur Satzungsänderung:

 

Grundsätzlich werden redaktionelle Änderungen, Formatierungen in Form, einheitlicher Schrift und Rechtschreibung vorgenommen.

Änderungen / Verbesserung Rechtschreibfehler (Rf) und redaktionelle Änderungen:

  • 5 d) füge als neuer Punkt ein – „f) Mitglied im zweiten Verein“ / Nr. 4 Zeile 1– füge ein, nach dem Wort die„aufgrund langjähriger Verdienste oder außergewöhnlicher Leistungen“ / Nr. 8 – wird als neuer Punkt eingefügt „Mitglieder im zweiten Vereinsind Mitglieder, die in Ihrem Stammverein gemeldet und spielberechtigt sind und zusätzlich in einer weiteren Mannschaft eines anderen Vereins, in einer anderen Altersklasse eingesetzt werden dürfen.“

 

Nr. 4 e) füge folgenden Satz als letzten Satz ein „Näheres hierzu regelt die von der Mitgliederversammlung beschlossene Arbeitsstundenregelung des TC Gresaubach e.V.“

  • 11 Nr. 2 Zeile 2 – streiche „im amtlichen Nachrichtenblatt der Gemeinde Lebach und im Internet“ und füge ein „auf der Homepage des TC Gresaubach“ / Nr. 3 Zeile 2 – füge Komma nach verpflichtet ein /
  • 12 Nr. 1 Aufzählung 4 – streiche das Wort Kassenwartund ersetze es durch das Wort „Schatzmeister“ / Nr. 1 Aufzählung 5 – streiche und Stellvertreter/ Nr. 1 streiche Aufzählung Nr. 6 – dem Spartenleiter Boule komplett / Nr. 1 Aufzählung 7 – streiche und Stellvertreter / füge nach der Aufzählung 6 – Jugendwart „Organisationsleiter“ als neues Amt hinzu / letzte Aufzählung – füge nach 2 weitere Beisitzer „ , stellv. Kassenwart, stellv. Sportwart, stellv. Jugendwart, stellv. Organisationsleiter, Spartenleiter Boule“ hinzu / Nr. 2 Zeile 1 – streiche nach dem Wort Vorsitzender das Wort und / Nr. 2 Zeile 1 – füge nach dem Wort Stellvertreter „und der Schatzmeister“ ein / Nr. 2 Zeile 2 – streiche das Wort Beide und ersetze es durch die beiden Wörter „Alle drei“ /
  • 12 alt / § 13 neu Wahl des Vorstandes – wird als neuer § eingefügt und die weiteren 3 fortlaufend nummeriert. Folgende Formulierung umfasst der neue § 13.
  1. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit, d.h. eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen.
  2. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Wahl per Akklamation ist zulässig, wenn sich die Mehrheit dafür ausspricht.
  3. Eine vorherige Abberufung vor Ablauf der 2-jährigen Amtszeit durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Wiederwahl ist statthaft. Ein Grund zur Abberufung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

 

Die bisherige Satzung finden Sie in der Rubrik Dokumente oder direkt hier.

 

3. Verschiedenes